Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die You Will Like It Group ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowie den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Was versteht man unter Barrierefreiheit?

Unsere Websites sollen für alle Menschen gut nutzbar sein.
Deshalb achten wir darauf, dass sie:

  • übersichtlich aufgebaut sind,
  • mit der Tastatur bedient werden können und
  • für Bildschirmleseprogramme verständlich sind.

Wir halten uns dabei an die österreichischen Gesetze zur Barrierefreiheit und an die internationalen Standards, insbesondere WCAG 2.1, Level AA.

 

 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Ein aktueller Accessibility-Check vom 23.06.2025 hat ergeben, dass die Website aktuell nicht vollständig barrierefrei ist. Wir arbeiten aktiv daran, die identifizierten Probleme zu beheben.

Erkannte Barrieren (Auswahl aus dem Testbericht):

  • Fehlende Alternativtexte bei Schaltflächen, Bildern und Icons
  • Leere Links und Buttons, die keine Funktion oder Beschreibung bieten
  • Überschriftenstruktur ist nicht einheitlich und enthält Lücken (z.B. fehlende H1 oder Sprünge von H2 zu H4)
  • Nicht sichtbarer Tastaturfokus, was die Bedienung mit der Tastatur erschwert
  • Fehlende ARIA-Rollen und fehlende semantische Auszeichnungen bei Menüs, Dropdowns, Formularen
  • Formularfelder ohne beschriftete Labels und nicht deklarierte Validierungszustände
  • Kontrastprobleme bei Texten, Icons und Navigationselementen
  • Fehlende Angaben für Iframes, Carousels und Breadcrumbs

 

Diese Probleme können insbesondere Nutzer:innen mit:

  • Sehbehinderungen,
  • motorischen Einschränkungen oder
  • kognitiven Einschränkungen
    beeinträchtigen.

Wir nehmen das Thema Barrierefreiheit sehr ernst und setzen alles daran, unsere digitalen Inhalte nach und nach vollständig barrierefrei zu gestalten.

 

 

Rechtliche Grundlagen

Unsere Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit orientieren sich an folgenden Regelwerken:

  • BGStG (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Österreich): Regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auch im digitalen Raum.
  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte – unser Ziel ist die Einhaltung von Level AA.
  • EN 301 549: Europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • EU-Richtlinie 2016/2102: Verpflichtet öffentliche Stellen in der EU zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.

 

 

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unseren Websites auffallen oder Sie Vorschläge zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:


📧 You Will Like It Group: office@you-will-like-it.at

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Rückmeldungen!

 

Schlichtungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice wenden. Diese vermittelt kostenlos und außergerichtlich gemäß § 13 BGStG:

Sozialministeriumservice – Schlichtungsstelle nach dem BGStG
📍 Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
📧 schlichtungsverfahren@sozialministeriumservice.at
🌐 www.sozialministeriumservice.at